sandwich.png

Wer erhält wie Hilfe?

1. Antrag auf Tafelausweis

Die Weilheimer Tafel unterstützt hilfebedürftige Bürger von Weilheim und umliegenden Ortschaften mit geringem Einkommen. Diese Bedürftigkeit muss jedoch nachgewiesen werden.

Dies kann durch Vorlage Ihres Ausweises und einem der nachfolgend aufgeführten aktuellen Bescheide erfolgen:

  • ALG II-Bescheid (SGB II)

  • Sozialhilfe- oder Grundsicherungsbescheid (SGB XII)

  • Bescheid über Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

  • Geringe Rente
  • Wohngeldbescheid
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Sollten die o. g. Leistungen noch nicht beantragt oder bezogen werden, kann dies bei den nachfolgenden Stellen erfolgen:

ALG II (Hartz IV) Jobcenter Weilheim-Schongau
Karwendelstr. 1, 82362 Weilheim, Tel. 0881/998-777

Asylbewerberleistungen
Landratsamt Weilheim (AsylbLG)
Stainhartstr. 7, 82362 Weilheim, Tel. 0881/681-0

Sozialhilfe/Grundsicherung
Landratsamt Schongau
Bauerngasse 8, 86956 Schongau, Tel. 08861/211-0

Bei unklarem Anspruch können Sie sich bei den o. g. zuständigen Stellen informieren.

Menschen, die sich in einer vorübergehenden Notlage befinden können ebenfalls Kunden der Weilheimer Tafel werden, wenn sie Ihre Notlage ggf mit Hilfe von staalichen und/oder karitativen Einrichtungen nachweisen können (z.B. Schuldnerberatungen).

Der Tafelausweis kann im Tafelladen im evangelischen Gemeindehaus an der Apostelkirche Ecke Münchener-Str./Krumpper-Str. in Weilheim unter Vorlage der o.a. Nachweise beantragt werden.

Wenn Sie nur einen bereits vorhandenen Tafelausweis verlängern möchten, muss dieser vorgelegt werden.
Unser Büro ist alle zwei Wochen donnerstags ab 13:30 Uhr geöffnet.

 Öffnungszeiten Tafelbüro

 

2. Lebensmittel abholen im Tafelladen

Nach erhalt eines Tafelausweises können sich unsere Kunden jeden Donnerstag beim Tafelladen ihre Lebensmittel abholen!

 

3. Lieferservice

Seit 07.03.2013 betreibt die Weilheimer Tafel einen kostenlosen Lieferservice. Damit werden bedürftige Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Möglichkeit haben selbst zur Tafel zu kommen und die auch keine sonstige Unterstützung erhalten (Nachbarn oder Familie), mit unseren Waren beliefert.

In den Lieferservice werden folgende Gemeinden einbezogen:
Weilheim, Deutenhausen, Marnbach, Unterhausen, Tankenrain, Polling, Etting, Oderding, Wielenbach, Wilzhofen, Pähl, Fischen, Wessobrunn, Haid, Oberhausen, Berg, Eberfing, Huglfing

 


Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.